Deutschlandweite gerichtliche und außergerichtliche Vertretung Geschädigter
Tel.: 02602 9163317 E-Mail: info@tjq-anwalt.de
"Opfer von Behandlungsfehlern zu vertreten, ist für mich eine besondere fachliche und zwischenmenschliche Herausforderung. Die juristischen Hürden sind zwar mitunter sehr hoch, aber nicht selten lässt sich materielle und moralische Gerechtigkeit buchstäblich erarbeiten. Es ist immer wieder aufs Neue ein aufregender Moment, dieses Ziel zu erreichen und dieses Erlebnis mit seinen Mandanten teilen zu dürfen."
Jan Tübben, Fachanwalt für Medizinrecht
Jan Tübben - Fachanwalt für Medizinrecht
Für mich stand schon zu Beginn meiner juristischen Tätigkeit fest, dass ich mich für geschädigte Menschen einsetzen möchte. Im Rahmen der staatsanwaltlichen Ausbildungsstation im Jahre 2001 habe ich dann erste Erfahrungen mit strafrechtlichen Haftungsfällen körperlich und hirnorganisch schwerst geschädigter Kinder nach Unfällen gemacht. Es war dabei eine besondere Herausforderung, den Nachweis von Ursachenfeststellungen vor allem für neurologische Schäden und Spätfolgen bei den Betroffenen zu führen.
Anwaltliche Bearbeitung Ihres Behandlungsfehlerfalles nach guten und anerkannten Standards
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Kostenfreie Erstberatung
Was können wir schon in der kostenfreien Erstberatung für Sie leisten?
Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung haben Sie die Gelegenheit, uns schriftlich über das Kontaktformular Ihren Fall anhand etwa schon vorhandener Unterlagen (z.B. Mutterpass, Krankenhausentlassungsbrief, Kinderuntersuchungsheft ) zu schildern. Je nach vorhandenen Informationen beantworten wir Ihnen im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung schon zahlreiche wichtige Fragen.
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12-Punkte Checkliste
Immer wieder melden sich auch Mandanten, welche bereits anwaltlich vertreten sind, aber gleichzeitig das Bedürfnis nach einer Zweitmeinung haben. Sie haben den Eindruck, ihr Fall „laufe nicht so richtig“, weil Bearbeitung oder Verhandlungen stocken.
Insbesondere wenn nicht spezialisierte Anwaltskollegen sich die Zähne an schwierigen Arzthaftungsfällen ausbeißen und den Fall dann doch nicht zum Erfolg führen können, werden wir nach einer zweiten Meinung gefragt.
Wir haben für Sie aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung eine 12-Punkte-Checkliste mit den juristischen Standards zusammengestellt, die man von einem Fachanwalt für Medizinrecht erwarten darf. Die Checkliste kann Ihnen bei der Beantwortung der Frage helfen, ob Sie einen kompetenten Anwalt gewählt haben oder einen Anwaltswechsel in Betracht ziehen sollten.
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Unsere Motivation - Ihr Vorteil
Im Rahmen meiner Tätigkeit als Anwalt habe ich immer wieder erlebt, dass Patienten erschreckend wenig Schadensersatz und Schmerzensgeld bekommen. Dies liegt mitunter aber auch an den Rechtsanwälten, weniger an den Versicherern. Das hat mir deutlich vor Augen geführt, dass es nur eine Handvoll wirklich qualifizierter Rechtsanwälte für Patienten gibt. Für mich stand deshalb schon nach kurzer Zeit meiner Tätigkeit bei einem Krankenhaushaftpflichtversicherer fest, dass ich mich wieder voll und ganz für medizingeschädigte Menschen einsetzen möchte.
Ich bin der Überzeugung, dass Ihnen als Mandant und betroffenem Patienten nicht nur das Recht zusteht, eine medizinische Behandlung entsprechend den guten Standards zu erhalten, Sie verdienen auch eine anwaltliche Bearbeitung Ihres Behandlungsfehlerfalles nach guten Standards.
Jan Tübben, Fachanwalt für Medizinrecht